Bildungsurlaub – Ihr Recht auf Weiterbildung
Mit Bildungsurlaub ist allgemein das Recht auf die Freistellung von der Arbeit für einige Tage im Kalenderjahr zwecks Weiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung gemeint.
Mit Bildungsurlaub ist allgemein das Recht auf die Freistellung von der Arbeit für einige Tage im Kalenderjahr zwecks Weiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung gemeint.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist Ländersache, und es wird in diversen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern und in Sachsen wurden bisher keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub erlassen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) maßgeblich.
Den Anspruch auf Bildungsurlaub haben in der Regel alle beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teilweise auch Auszubildende, jedoch keine Beamtinnen und Beamten. Der Umfang des Anspruchs ist landesspezifisch gesetzlich geregelt und von der jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit abhängig.
In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit zwecks politischer oder beruflicher Bildung bei einem nach dem AWbG anerkannten Bildungsträger für 3 bis 5 Tage im Jahr. Der Anspruch variiert allerdings abhängig von der Größe des jeweiligen Betriebs. Falls gewünscht kann der Anspruch von zwei Jahren zusammengefasst werden.
Angesichts unterschiedlicher Regelungen in den jeweiligen Bundesländern muss der Anspruch auf Bildungsurlaub im Einzelfall überprüft werden. Fragen Sie uns danach.
Für Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen sind anerkennungsfähige Veranstaltungen im Halbjahresplan der HEGGE mit dem Kürzel AWbG markiert. Beachten Sie aber bitte, dass im Einzelfall nicht alle Tage einer Veranstaltung anerkennungsfähig sein könnten. In manchen begründeten Fällen kann auch für weitere Veranstaltungen der HEGGE Bildungsurlaub beantragt werden.
Sie melden uns Ihr Interesse, an einer Veranstaltung im Rahmen von Bildungsurlaub teilzunehmen. Daraufhin überprüfen wir Ihren Anspruch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes Ihrer Arbeitsstelle. Anschließend erstellen wir für Sie die notwendigen Unterlagen und beraten Sie über weitere Vorgehensweise. Bitte beachten Sie, dass der Antrag in manchen Fällen einen längeren zeitlichen Vorlauf von ca. 3-4 Monaten in Anspruch nehmen kann, um die gesetzlich bestimmten Verfahren durchzuführen und vorgegebenen Fristen einzuhalten.
Als Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen vermerken Sie bei der Anmeldung zu einer mit dem Kürzel AWbG markierten Veranstaltung Ihren Wunsch, für die Veranstaltung Bildungsurlaub zu beantragen. Sie erhalten daraufhin von uns die für den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber notwendigen Unterlagen. Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor dem Beginn der ausgesuchten Veranstaltung erfolgen.
Nach der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber bzw. einer anderen zuständigen Stelle die Teilnahme belegen können.
Grundsätzlich gilt: Falls Sie Interesse am Bildungsurlaub haben, fragen Sie uns danach!
Auskunft über die konkreten Gottesdienstzeiten erhalten Sie telefonisch zu unseren Geschäftszeiten.
Rufen Sie gerne an!