Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Christlichen Bildungswerks „Die HEGGE“ e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Paderborn, VR 481 (im Folgenden „HEGGE“ genannt)
des Christlichen Bildungswerks „Die HEGGE“ e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Paderborn, VR 481 (im Folgenden „HEGGE“ genannt)
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, Seminare, Kurse, Tagungen und Bildungsangebote, die von der HEGGE durchgeführt werden. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Die HEGGE versteht sich als Ort geistlicher, kultureller und gesellschaftlicher Bildung auf christlicher Grundlage. Unsere Bildungsangebote richten sich an Menschen, die sich in einem offenen, dialogischen und verantwortungsbewussten Rahmen weiterbilden und ihren Glauben vertiefen möchten. Die Teilnahme erfolgt im Geist des Respekts, der Offenheit und gegenseitigen Wertschätzung.
Die HEGGE verfolgt keinen kommerziellen Zweck.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen. Sie ist verbindlich und wird mit der Anmeldebestätigung durch die HEGGE wirksam. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin diese AGB an.
Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Interessent bzw. die Interessentin darüber informiert, dass er auf die Warteliste gesetzt wurde. Wird ein Platz frei, bietet die HEGGE ihn in der Reihenfolge der Warteliste an.
Schwerwiegende Lebensmittelunverträglichkeiten sollten bis drei Werktage vor der Anreise mitgeteilt werden.
Bei Gast- und Kooperationstagungen wird spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der HEGGE der Stand der Anmeldungen mit Namen und Adressen übermittelt.
Die Teilnahmegebühr für das Bildungsangebot und ggf. Unterkunfts- und Verpflegung ist in der jeweiligen Ausschreibung angegeben. Sie ist in der Regel vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Ermäßigungen können nach individueller Rücksprache gewährt werden, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten in Erstausbildung sowie Arbeitssuchende und bei finanziellen Engpässen. Ermäßigungen sind bei der schriftlichen Anmeldung zu beantragen.Die Teilnahmegebühr ist bei der Anreise in bar vorab als Überweisung oder elektronisch als Kartenzahlung zu entrichten.
Gebührennachlässe für nicht in Anspruch genommene Teilleistungen können nicht in Anspruch genommen werden.
a) Es gelten die in den Flyern und Seminarausschreibungen aufgeführten Rücktrittsbedingungen. Sofern dort keine abweichenden Angaben gemacht sind, gilt Folgendes:
b) Tritt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, kann seitens des Bildungshauses eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 15,-€ in Rechnung gestellt werden.
c) Tritt der Teilnehmer die Teilnehmerin in der Zeit vom 15. Tag bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, sind 80% Teilnahmegebühr als Stornierungskosten zu tragen.
Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Veranstaltungsbeitrag zu zahlen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.
Maßgebend für die Berechnung der Teilnahmegebühr (ggfls. anteilig) ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der HEGGE.
d) Der Teilnehmer die Teilnehmerin wird von den unter b) genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete Ersatzperson in den Vertrag eintritt bzw. wenn gegebenenfalls eine Person von der Warteliste nachrücken kann. Einzelheiten hierzu sind mit der HEGGE abzustimmen.
a) Sollte der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden können, so wird dies der HEGGE spätestens 18 Wochen vor Beginn der Tagung mitgeteilt, damit die Hegge anderweitig über den Zeitraum verfügen kann. Bei einer kürzerfristigen Absage der Gast- bzw. Kooperationsveranstaltung wird von der HEGGE eine Ausfallzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr auf der rechnerischen Basis der Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer Absage ab 8 Wochen bis 10 Tage vor Tagungsbeginn wird 70% der vereinbarten Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Absage von weniger als zehn Tagen fällt die volle Teilnahmegebühr an. Vorstehend Ziffern 5.a) Satz 1, 5.c) und 5.d) gelten entsprechend.
b) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der HEGGE die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Gast- bzw. Kooperationstagung, so kann die HEGGE etwaige Mehrkosten in Rechnung stellen
c) Der jeweilige Gast- bzw. Kooperationspartner ist verpflichtet, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der betreffenden Gast- oder Kooperationstagung über die Rücktrittsbedingungen zu informieren und die Einhaltung der Vorgaben von vorstehend Ziffer 6.a) und 6.b) sicher zu stellen.
Die HEGGE behält sich vor, Tagungen aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung von Referenten bzw. Referentinnen, höhere Gewalt oder zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen oder inhaltlich bzw. organisatorisch anzupassen. Bei vollständigen Absagen werde bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Bei Anpassungen erfolgt nach Ermessen der HEGGE eine Reduzierung der Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die HEGGE haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer und Teilnehmerinnen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HEGGE.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der HEGGE.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung der HEGGE. Dazu gehört ein respektvoller Umgang miteinander, die Beachtung der Ruhezeiten sowie die Offenheit gegenüber der geistlichen Ausrichtung des Hauses. Alle Angebote der spirituellen Begleitung (z. B. Gebetszeiten, Gottesdienste) sind freiwillig, stehen jedoch allen Teilnehmenden offen.
Die HEGGE ist als Einrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber bzgl. Freistellung nach dem AWbG wird auf Wunsch zugeschickt.
Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung für besuchte Veranstaltungen ausgestellt.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der HEGGE nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf die anderen Gäste i.d.R. nicht gestattet. Eine Ausnahme bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis der HEGGE und ist nur dann möglich, wenn das Erdgeschosszimmer im Gartenhaus belegt werden kann.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der HEGGE.
Stand vom 22.09.2025