Der Bildungsscheck: Finanzieller Zuschuss zur Weiterbildung
Das Land NRW hat den Bildungsscheck neu aufgelegt und bietet eine Förderung von bis zu 500 Euro für Ihre (berufliche) Qualifizierung.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Teilnehmende, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei max. 50.000 Euro liegt (bei zusammen veranlagten Ehepaaren max. 100.000 Euro).
Der Antrag ist mindestens einen Tag vor Beginn der beruflichen Weiterbildung online zu stellen.
Was wird gefördert?
Es geht um berufliche Kompetenzentwicklung. Das gewählte Seminar sollte die Teilnehmenden in ihrer aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit voranbringen.
Bei uns auf der HEGGE sind das z.B. Seminare im Bereich Kommunikation, Arbeitsorganisation aber auch (je nach beruflichem Tätigkeitsfeld) politische oder theologische Tagungen.
Durch den NRW-Bildungsscheck 2.0 werden 50 Prozent der Bildungskosten (aber nicht der Kosten für Unterkunft und Verpflegung!) übernommen, max. 500 Euro/Jahr. Eine Förderung über den Bildungsscheck ist nur ein Mal pro Jahr möglich.





