Die Wochenendtagungen der Hegge dauern im Allgemeinen von Freitag 16 Uhr oder 18 Uhr bis Sonntag 14 Uhr oder 16 Uhr, Wochenkurse vom Anreisetag 14 Uhr bis Abreisetag 16 Uhr. Die genauen Angaben für die jeweilige Tagung sind in einem Einzelprogramm abgedruckt, das die HEGGE allen Interessentinnen und Interessenten per E-Mail oder Brief mit einer Anmeldekarte zuschickt. Interessebekundungen werden entweder formlos oder per Anmeldekarte, per Mail oder Fax angenommen.
Die Zimmer können in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bezogen werden und sind bis 10 Uhr am Abreisetag zu räumen.
Die verbindliche Anmeldung zu einer Veranstaltung muss in schriftlicher Form (Anmeldekarte, Mail, Fax oder Brief) mit vollständiger Adresse erfolgen. In der Regel wird eine schriftliche Anmelde-bestätigung versandt. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Name auf die Warteliste gesetzt und die Interessentin/der Interessent darüber informiert. Wird ein Platz wieder frei, bietet die HEGGE ihn in der Reihenfolge der Warteliste an.
Schwerwiegende Lebensmittelunverträglichkeiten sollten bis drei Werktage vor der Anreise mitgeteilt werden.
Bei Gast- und Kooperationstagungen wird spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der HEGGE der Stand der Anmeldungen mit Namen und Adressen übermittelt.
Teilnehmerbeiträge bestehen aus Kosten für Tagungsgebühren, Unterkunft und Verpflegung mit hochwertigen, auch regionalen Produkten. Nähere Hinweise können den Programmflyern entnommen werden.
Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten in Erstausbildung sowie Arbeitssuchende ist eine Ermäßigung vorgesehen. Ein Antrag auf Ermäßigung sollte bei der schriftlichen Anmeldung gestellt werden.
Die Teilnahmegebühr kann direkt bei der Anreise in bar oder per EC-Karte bezahlt oder per Banküberweisung vorab bezahlt werden. Preisnachlässe für nicht in Anspruch genommene Teilleistungen können nicht gewährt werden.
Für einzelne Tagungen und Gastveranstaltungen, insbesondere für Studiereisen, gelten besondere Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen, die im Einzelprogramm oder im Vertrag ausdrücklich genannt werden. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Die Erklärung des Rücktritts muss schriftlich erfolgen.
Gästen, die vor Beginn der Veranstaltung den Teilnahmebetrag bereits überwiesen haben, wird der zurückzuzahlende Betrag von der HEGGE innerhalb von 14 Tagen nach ihrem schriftlich erklärten Rücktritt durch Überweisung erstattet.
a) Es gelten die in den Flyern und Seminarausschreibungen aufgeführten Rücktrittsbedingungen. Sofern dort keine speziellen Angaben gemacht sind, gilt b) bis c) wie folgt:
b) Tritt der Teilnehmer, die Teilnehmerin ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, sind 50 % des Veranstaltungsbeitrages als Stornierungskosten zu tragen. Erfolgt die Abmeldung ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind 70 % des Veranstaltungsbeitrages zu zahlen. Bei einem Rücktritt am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist der volle Veranstaltungsbeitrag zu zahlen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist das Eingangsdatum der Erklärung bei der HEGGE.
c) Der Teilnehmer, die Teilnehmerin wird von den unter b) genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete Ersatzperson in den Vertrag eintritt bzw. wenn gegebenenfalls eine Person von der Warteliste nachrücken kann. Einzelheiten hierzu sind mit der HEGGE abzustimmen.
d) Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die HEGGE unter bestimmten Umständen eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit gewähren. Hierzu zählen insbesondere: z.B. Sterbefall naher Angehöriger, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder ähnliche Umstände von Gewicht. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, die wichtigen Gründe der Abmeldung nachzuweisen. Der Nachweis ist unverzüglich schriftlich an die HEGGE zu schicken.
a) Sollte der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden können, so wird dies der HEGGE spätestens 18 Wochen vor Beginn der Tagung mitgeteilt, damit die Hegge anderweitig über den Zeitraum verfügen kann. Bei einer kürzerfristigen Absage der Veranstaltung wird von der Hegge eine Ausfallzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Tagungsbeiträge (Mindestteilnehmerzahl) in Rechnung gestellt, in Höhe von 70% bei Absage ab 10 Tage vor Tagungsbeginn. Bei kurzfristiger Absage (ab 3 Tage vor Beginn) einzelner, bereits angemeldeter Teilnehmer wird eine Stornogebühr in Höhe von 90% auf den vereinbarten Tagungsbeitrag berechnet.
b) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Tagungshauses die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Tagungshaus zusätzliche Kosten der zusätzlichen Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Tagungshaus trifft ein Verschulden.
c) Der jeweilige Kooperationspartner/die jeweilige Kooperationspartnerin ist verpflichtet, die Teilnehmer*innen der betreffenden Gast- oder Kooperationstagung über die Rücktrittsbedingungen zu informieren.
Die Hegge ist als Einrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber bzgl. Freistellung nach dem AWbG wird auf Wunsch zugeschickt.
Sollte die notwendige Mindestteilnehmerzahl für eine Tagung nicht zustande kommen oder die Durchführung einer Tagung aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Ausfall eines Dozenten) unmöglich werden, ist die Hegge berechtigt, die Veranstaltung ohne Anspruch der bereits angemeldeten Gäste auf Regress ausfallen zu lassen. Die angemeldeten Personen werden darüber von der Hegge informiert.
Auf Wunsch wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Die Haftung der Hegge für Schäden, insbesondere an den von den Gästen mitgebrachten Gegenständen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Hegge. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.
Der Datenschutz ist geregelt. Näheres kann der Homepage der Hegge entnommen werden.
Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf die anderen Gäste i.d.R. nicht gestattet. Eine Ausnahme bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis der Hegge und ist nur dann möglich, wenn das Erdgeschosszimmer im Gartenhaus belegt werden kann.
Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Hegge nicht erlaubt.
Juni 2022: Erster Entwurf. Überholt!
Stand vom 28.6.2022
Stand vom 17.04.2024