Der Bildungsscheck: Kleiner Zuschuss zum Seminar
Zur beruflichen Weiterbildung für die beschäftigten Menschen in NRW hat das Land NRW ein Förderprogramm aufgelegt: Es ermöglicht Beschäftigten innerhalb gewisser Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis max. 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. max. 80.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten), Berufsrückkehrenden und Selbstständigen, berufliche Weiterbildung „vergünstigt” zu bekommen. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren (aber nicht der Kosten für Unterkunft und Verpflegung), maximal 500,00 Euro pro Bildungsscheck.